Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen die sogenannten „Grundsätze der Vergabe“ beachten, um einen fairen Wettbewerb und die optimale Verwendung von Steuermitteln zu gewährleisten. Diese Grundsätze dienen als Leitlinienfunktionen und sind in jedem Verfahrensschritt einer Vergabe zu einzuhalten.
1. Transparenz
Durch transparente Verfahren wird Korruption vermieden und die Vergabeentscheidung bei öffentlichen Aufträgen wird nachvollziehbar und überprüfbar. Die Transparenz wird mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und des Ausschreibungsergebnisses sowie durch die Dokumentationspflicht für den gesamten Verfahrensablauf umgesetzt.
2. Wettbewerb
Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Das gilt nicht nur bei öffentlichen Ausschreibungen. Auch dann, wenn der Auftraggeber ein beschränktes oder freihändiges Verfahren durchführen kann, muss er in der Regel mehrere Angebote einholen.
3. Wirtschaftlichkeit
Die Steuergelder sollen sinnvoll eingesetzt werden. Deshalb dürfen öffentlich Auftraggeber nur die Leistungen beschaffen, die sie auch wirklich brauchen, und bei denen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Und sie müssen auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten, ohne immer nur den billigsten Bieter zu berücksichtigen.
4. Gleichbehandlung
Alle potentiellen Auftragnehmer, die sich an einem Vergabeverfahren beteiligen, sind gleich zu behandeln. Eine Bevorzugung oder Diskriminierung von Bietern darf nicht stattfinden. Daher ist der Auftraggeber insbesondere verpflichtet, sobald er einem Bieter Informationen bereitstellt, diese auch allen weiteren Bietern mitzuteilen. Dies betrifft auch jegliche Änderungen am Vergabeverfahren. Man spricht hier von einer Informationspflicht.
5. Zuschlagskriterien
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Auftraggeber neben dem Preis sowohl die Aspekte Qualität und Innovation, als auch soziale und umweltbezogene Kriterien mit in die Entscheidung einfließen lassen.
6. Berücksichtigung von mittelständischen Unternehmen
Damit auch kleinere Unternehmen eine Chance an der Teilnahme an großen Ausschreibungen haben, sollten Auftraggeber Leistungen in der Menge als Teillose bzw. nach Fachgebieten in Fachlose aufteilen. Dabei können mehrere Teil- oder Fachlose auch an ein Unternehmen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordert.
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https://youtu.be/m28BT4OKSHU), 30.07.2020
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