Die Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Die Revision war notwendig, um das mittlerweile in die Jahre gekommene Gesetz anzupassen. So werden zukünftig u.a. die Rechte der betroffenen Personen gestärkt und die Transparenz der Datenbearbeitung – z.B. durch erweiterte Informationspflichten – gewährleistet.