Der Probeführerschein ist weg, das Auto bleibt – gerade noch. Denn ein 19-jähriger Raser lag nur zwei km/h unter der Geschwindigkeitsgrenze für eine Fahrzeugbeschlagnahmung. Er bretterte mit 152 km/h über die B 145 in OÖ. Danach setzte sich sein Beifahrer (19) hinters Steuer.